Rechtsprechung
AG Hamburg, 26.01.2005 - 7 c C 12/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Rechtsanwaltes gegenüber ausländischen Mandanten wegen fehlerhafter rechtlicher Beratung; Pflicht eines Rechtanwaltes zur Verhandlung mit seinem ausländischen Mandanten i.F.v. Verständigungsschwierigkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 370
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.03.2004 - IX ZR 255/00
Schadensbegriff bei Anwaltshaftung
Auszug aus AG Hamburg, 26.01.2005 - 7c C 12/04
Deshalb reicht eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit, daß ein Schaden entstanden sei, für die richterliche Überzeugungsbildung aus (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.2004, Az.: IX ZR 255/00).Hierzu genügt es, daß die Verschlechterung sich wenigstens dem Grunde nach verwirklicht hat (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.2004 Az.: IX ZR 255/00).
- BGH, 13.04.2000 - IX ZR 372/98
Haftung eines Rechtsanwalts
Auszug aus AG Hamburg, 26.01.2005 - 7c C 12/04
Für diesen Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden der Klägerin kann der Beweis des ersten Anscheins sprechen (vgl. BGH MDR 2000, 912).